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Publikationen, Wissenswertes

Hier finden Sie Wissenswerte Informationen zu Gemeindefusionen und zum Projekt Kompass Surbtal 

«Alles bleibt gleich. Nur besser». Mit diesem Slogan treten prominente ehemalige Lengnauer Politikgrössen gegen den Gemeinderat Lengnau an. Dieser lehnt den vorliegenden Fusionsvertrag ab. Wenn alles gleichbleibt, warum denn fusionieren, wird sich der Bürger sofort fragen. Und was würde besser sein? Nachfolgend unsere Anmerkungen zu den zwölf Gründen der Lengnauer Befürworter.

 

 

Konstellation - Die Konstellation (Perimeter, Talschaft, Gemeindegrössen) der vier Gemeinden ist optimal für eine zukunftssichere Gemeinde. Jede heutige Gemeinde behält ihre starke Stellung im Tal.

Replik - Richtig ist: Die Siedlungsgebiete der vier Dörfer sind räumlich kilometerweit voneinander getrennt! Eine Fusion wäre eine Zentralisierung, zum Beispiel mit einer zentralen Verwaltung. Die grösste Stimmkraft haben die beiden Gemeinden in der Mitte. Schneisingen und Tegerfelden würden «Randgemeinden».

Zeitpunkt - Der Zeitpunkt für einen Zusammenschluss ist ideal (Pensionierungen, Gesamterneuerungswahlen, gesunde Finanzlage aller Gemeinden).

Replik - Der Zeitpunkt für eine Fusion ist nicht reif. Nur eine knappe Mehrheit (6:5) des Leitungsausschusses ist dafür, nur eine Minderheit der fusionsprüfenden Arbeitsgruppen ist dafür und der in der Verantwortung stehende Gemeinderat der grössten Gemeinde Lengnau empfiehlt der Bevölkerung den Fusionsvertrag abzulehnen. Überzeugung sieht anders aus.

Vor der Pension stehenden Wissensträger (Gemeindeschreiber) zu ersetzen, ist mit oder ohne Fusion die gleiche Herausforderung.

Gesellschaft - Die Gesellschaft ist dem regionalen politischen Zusammenschluss längst voran: Die Vereine sind aus Mitgliedern der ganzen Region zusammengesetzt. Das Gewerbe ist seit Jahren regional organisiert. Die Kirchen sind regional strukturiert. Die Landwirtschaft baut zunehmend auf eine regionale Wertschöpfung auf.

Replik - Alle hier erwähnten Beispiele zeigen, dass die regionale Zusammenarbeit harmonisch und ohne Fusion bestens funktioniert. Es braucht keinen politischen Druck.

Direktdemokratische Mitwirkung - Eine weitere vergrösserte Zusammenarbeit führt zu einem bürokratischen Moloch. Die vielen Zusammenarbeitsverträge vermindern die direktdemokratische Mitwirkung. Diese Bürokratie macht das Gebilde intransparent.

Replik - Richtig ist: Im Falle einer Fusion müssen für alle Bereiche bis spätestens am 31. Dezember 2027 sehr viele neue rechtliche Erlasse bzw. Verträge erstellt werden (Fusionsvertrag §5.2). Die Zusammenarbeitsverträge hingegen bestehen schon und bewähren sich. Die Bürokratie würde nur bemüht, wenn ein neuer Bereich hinzukäme. Schneisingen könnte die Zusammenarbeitsverträge übernehmen.Eine Fusion wäre eindeutig mit Demokratieabbau verbunden. Die persönliche Stimme hat bei rund 8000 Einwohner/innen weniger Gewicht. Für eine Initiative oder für ein Referendum würden rund dreimal mehr Unterschriften benötigt. Gemeindeversammlungen fänden «ausserorts» statt, Wege zu Verwaltungsstellen würden länger, Bürgernähe ginge verloren. Die Stimmbeteiligung und die politische Mitwirkung würden sinken.

Potential - Die Vertiefung der Zusammenarbeit hat kein wesentliches Potential. Mit einer grösseren Gemeinde sind wir vernetzter und wirkungsvoller. Gemeinsam sind wir stärker, stabiler und handlungsfähiger.

Replik - Nach einer Fusion hätten die vier Gemeinden nur noch eine Stimme, das ist eine klare Schwächung der Schlagkraft gegen aussen!Warum im Schlussbericht des Leitungsausschusses von Effizienz gesprochen wird, obwohl der Personalbedarf bei einer Fusion eher steigen würde und keine Spareffekte in Sicht sind, ist nicht nachvollziehbar.Die Zusammenarbeit hat ein grosses Potential durch ihre Flexibilität. Eine Gemeinde kann sich bei Unzufriedenheit aus einem der Verträge zurückziehen, ohne das Ganze zu gefährden. Eine Fusion ist endgültig – ob sie funktioniert oder nicht.

Qualität - Nur mit einem Zusammenschluss können die personellen Ressourcen in der nötigen Qualität gewährleistet werden. Im Schlussbericht steht, dass von den Gemeinderäten «zunehmend sachkundigere Fähigkeiten verlangt» werden.

Replik - Diese Behauptung ist nicht haltbar. Eine Fusion löst den Fachkräftemangel in keiner Weise! Dieser ist ein allgemeines und kein verwaltungsspezifisches Problem. Die fusionierte Gemeinde bräuchte gemäss Fusionsabklärung eher mehr personelle Ressourcen – also mehr Fachkräfte.Ob es für eine grosse Gemeinde einfacher wäre qualifiziertes Personal für die Behörden zu finden, ist nicht belegt.

Kultureller Gewinn - Der politische Zusammenschluss bringt einen kulturellen Gewinn und damit eine Stärkung der Identität. Mit einer starken Region könnte zum Beispiel ein Sport- und Kulturzentrum realisiert werden.

Replik – Eine fusionierte neue Gemeinde hätte noch gar keine eigene Kultur und Identität! Die vier Gemeinden hingegen haben über Generationen hinweg eine eigene Dorf- und Vereinskultur sowie eine ausgeprägte Identität entwickelt. Bei einer Fusion ginge zu viel den Bach runter.

Demografische Entwicklung - Die demografische Entwicklung bringt Herausforderungen, welche von einer einzelnen Gemeinde nicht mehr bewältigt werden können.

Replik - Die Fusionsbefürworter selber betonen, dass alle vier zur Diskussion stehenden Gemeinden stark und finanzkräftig sind – und dass alles gleichbleibt! Die Behauptung trifft nur für kleinere Gemeinden zu. Um verkraftbare dörfliche Strukturen zu erhalten, kann jede Gemeinde dem Bevölkerungswachstum «Grenzen» setzen, z.B. durch die Bau-, Zonen- und Familienpolitik.

Marketing - Mit einer grösseren Gemeinde kann ein aktives Marketing betrieben werden, welches die Attraktivität, die Präsenz, den Ruf und die Ausstrahlung des Tales steigert.

Replik - Wir brauchen kein Marketing. Das Wachstum der vier Gemeinden muss nicht forciert werden. Alles sind begehrte Wohngemeinden im Sog der Wirtschaftsregion Baden-Zürich. Das sonnige Alpenrosendorf, die zwei Dörfer mit interessanter jüdischer Geschichte und das bekannte Weinbaudorf haben ein eigenständiges Profil und einen guten Ruf. Das Surbtal muss nicht wie das Limmattal werden.

Schule - Eine organisatorische Einheit ermöglicht spannende, zukunftsträchtige Schulentwicklungen bis hin zur Verwirklichung einer Tagesschule mit integrierten Angeboten.

Replik – Realität ist, dass Schulen schon regionalisiert sind. Die Fusionsprüfung zeigt keine Vorteile im Bereich Bildung auf. Im Gegenteil: Lehrpensen würden reduziert. Das kann zu Klassenzusammenlegungen über vier Gemeinden hinweg führen und bewirken, dass mehr Schüler in einer anderen Gemeinde in die Schule müssen. Ausserdem würden gemäss Fusionsabklärung die Kosten für die Schulleitung steigen.

Steuerfuss - Über den Steuerfuss kann an der ersten ausserordentlichen Gemeindeversammlung im 2027 abgestimmt werden. Wir halten einen Steuerfuss von 108% für zu hoch angesetzt. Alle Gemeinden machen Überschüsse.

Replik – Hier geht es um den Versuch, den errechneten Steuersatz von 108% nach unten zu korrigieren, um eine starke Fusionsbarriere zu umgehen! Tatsache ist: die Fusionsprüfung zeigt keine Spareffekte auf. Und klar ist auch, dass die finanziellen Belastungen von Bund und Kanton auf die Gemeinden steigen. Für Lengnau steigt der Steuerfuss bei einer Fusion in jedem Fall. Einsparungen bei den Gemeinderatsbesoldungen wären, wenn überhaupt, nur mariginal möglich. Der fusionierte Gemeinderat würde auf sieben Personen aufgestockt und durch die Professionalisierung steigen die Löhne. Beispiel: der geplante Lohn für den Gemeindeammann von CHF 175‘000.–.


 

Fusionsvertrag - Der Fusionsvertrag ist formell und materiell korrekt sowie ausgewogen. Er gibt der Umsetzungskommission die Leitplanken und gewährt den nötigen Spielraum für Bedürfnisse der heutigen Gemeinden.

Replik - Der Fusionsvertrag lässt tatsächlich sehr viel offen – mit ungewissen und weitreichenden Auswirkungen. Zum Beispiel darf gemäss §10.4 im Fusionsvertrag eine geplante Umsetzungskommission:

–        Jährlich wiederkehrende Ausgaben über CHF 15'000 beschliessen, die nicht im Budget der vier Gemeinden enthalten sind.

–        Investitionen tätigen, die nicht im Finanzplan der vier Gemeinden enthalten sind.

–        Verträge und Vereinbarungen abschliessen, die für die neue Gemeinde verbindlich sind.

Und das alles, ohne dass die Steuerzahlenden mitreden können.

 

Diesem Vertrag darf auf keinen Fall zugestimmt werden!

 

 

 

Die Bevölkerung stimmt nicht nur über eine Fusion ab – sondern über den grössten Machttransfer der letzten Jahrzehnte.

Der Fusionsvertrag verlagert zentrale Entscheidungen vom Volk zu nicht gewählten Gremien. Was als Modernisierung verkauft wird, ist in Wahrheit eine Entmachtung der Stimmbürger.

1. Wie der Vertrag demokratische Kontrolle untergräbt

Der Fusionsvertrag führt in entscheidenden Bereichen zu einem deutlichen Verlust an demokratischer Mitbestimmung. Viele Kompetenzen wandern vom Volk zum Gemeinderat – ohne vertragliche Absicherung.

Beispielhafte Auswirkungen:

  • 2025–2028: Eine nicht gewählte Umsetzungskommission entscheidet über Investitionen, Organisation und Personal – ohne Mitwirkung der Bevölkerung.

  • Nur ein Wahlkreis: Kleinere Ortsteile verlieren politische Sichtbarkeit und Einfluss.

  • Kein Schutz für Schulstandorte, Betreuungsangebote oder Infrastruktur: Diese können künftig ohne Volksabstimmung verändert werden.

  • § 10.4 erlaubt der Umsetzungskommission Investitionsentscheide und Aufgaben ohne Budgetbegrenzung (auch ohne vorherige Genehmigung durch eine Gemeindeversammlung).

Eine Fusion bedeutet auch: Die Macht des Stärkeren setzt sich durch. Kommt es zum Investitionswettbewerb, gehen kleinere Randgemeinden oft leer aus – zentrale Lagen profitieren, periphere Ortsteile verlieren an Einfluss und Versorgung.

Zusätzlich brisant: Die Gemeinderäte, die die Fusion initiierten, bestimmen durch eine spezielle Vertragsklausel (§ 10.2) selbst ihre Priorität bei der Besetzung der Umsetzungskommission. Auch wer politisch nicht wiedergewählt wird, bleibt im innersten Machtzirkel.

Am 28. September 2025 findet die Abstimmung über die Fusion statt – unmittelbar vor den Gesamterneuerungswahlen. Wer bis dahin noch im Amt ist, erhält laut Vertrag vorrangigen Zugang zur Kommission – unabhängig von der Wiederwahl. So entsteht ein politisch geschlossener Kreis.


Ein Beispiel: Der Präsident des Leitungsausschusses, Ralf Werder, könnte öffentlich erklären, nicht für die neue Gemeinde kandidieren zu wollen. Sobald der Fusionsentscheid angenommen ist und die Umsetzungskommission gebildet wird, kann er – wie im Vertrag vorgesehen – trotzdem prioritär Mitglied dieser mächtigen Kommission werden. Später könnte er unter Verweis auf das motivierte Umfeld und seine Erfahrung in der Umsetzungskommission doch noch für das Amt des Gemeindeammanns der neuen Gemeinde Surbtal kandidieren. Eine solche Strategie wäre völlig legitim – aber aus demokratischer Sicht hochproblematisch.

Zudem: Gemeinden mit zurückhaltenden Investitionsplänen wie Endingen oder Schneisingen könnten überproportional von unlimitierten Mitteln der Umsetzungskommission profitieren – ohne demokratische Legitimation. Diese Möglichkeit wird im Fusionsvertrag nicht offengelegt.

Was dieser Vertrag für Sie konkret bedeutet:

  • Ihre Kinder könnten in Zukunft in eine andere Gemeinde zur Schule müssen –

    ohne dass Sie je mitentscheiden.

  • Ihr Verein verliert möglicherweise sein Lokal –

    Sie erfahren es erst, wenn es entschieden ist.

  • Gemeinderäte, die Sie nicht (mehr) wählen würden, bleiben trotzdem an der Macht –

    per Vertragsregelung.


Emotionale Themen: Schulen, Vereine, Ortsbürger

Schulen sind das Herzstück jeder Gemeinde. Bisher galt der Grundsatz: Kurze Beine – kurze Wege. Kinder besuchen die Schule im eigenen Ort – Eltern engagieren sich im Schulumfeld, das Vertrauen ist gewachsen.

Doch der Fusionsvertrag garantiert dies nicht:

  • In § 9.7 steht lediglich, dass Schulstandorte „unter Beachtung der kantonalen Richtlinien“ weitergeführt werden.

  • Faktisch entscheidet allein der neue Gemeinderat über Schulschliessungen – nicht mehr die Bevölkerung.

  • Das kantonale Gesetz (SAR 401.100 § 52 Abs. 2) erlaubt dies ausdrücklich – ein Referendum ist nicht vorgesehen.


Auch Tagesstrukturen, Vereinslokale oder Ortsbürgerbelange sind nicht abgesichert.

  • Vereinsräume wie das Schützenhaus? Kein Schutz im Vertrag.

  • Die automatische Zwangszusammenlegung der Ortsbürgergemeinden (§ 6)? Keine separate Abstimmung.

➡ Diese Themen berühren das soziale und kulturelle Leben direkt – und gerade hier fehlt die Mitsprache vollständig.

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Warum so viel Eile?

Am 28. September 2025 findet die Volksabstimmung über den Fusionsvertrag statt – kurz vor den Gesamterneuerungswahlen aller Gemeinderäte.

➡ Gemeinderäte, die sich nicht mehr der Wiederwahl stellen wollen oder Angst vor Abwahl haben, können durch Annahme des Vertrags trotzdem in die Umsetzungskommission einziehen – sofern sie am Tag der Abstimmung noch im Amt sind (§ 10.2 Fusionsvertrag).

Das bedeutet: Auch abgewählte Politiker behalten entscheidende Machtpositionen.

Der enge Zeitplan scheint bewusst gewählt worden zu sein – um diese automatische Machtabsicherung zu ermöglichen.

Wer entscheidet in Zukunft – und wo dürfen Sie noch mitreden?

Bereich

Wer entscheidet?

Mitsprache der Bevölkerung?

Investitionen (< Schwelle)

Gemeinderat

Keine direkte Mitsprache

Investitionen (> Schwelle)

Gemeindeversammlung

Ja – mit Referendumsmöglichkeit

Schulstandorte

Gemeinderat (§ 52 SchulG AG)

Nein – keine Volksabstimmung vorgesehen

Tagesstrukturen

Gemeinderat

Nein – rein exekutiv

Vereinslokale

Gemeinderat

Keine Mitwirkung oder Schutz vorgesehen

Ortsbürgerregelung

Neue Gemeinde (§ 6 Vertrag)

Keine separate Abstimmung

Hinweis: Die meisten relevanten Entscheide betreffen den Alltag – und entziehen sich jeder Mitbestimmung.

3. Was dürfen Sie künftig noch mitentscheiden?

✅ Zuständig für die Gemeindeversammlung:

  • Budget & Rechnung

  • Reglementsänderungen

  • Grosse Ausgaben (über Schwelle)

❌ Nicht in ihrer Zuständigkeit:

  • Schulstandorte

  • Betreuungsangebote

  • Nutzung öffentlicher Räume

  • Zusammensetzung des Gemeinderats nach Ortsprinzip

➡ Das Referendumsrecht greift nur bei formalen Vorlagen – nicht im Alltag.

Volksabstimmung? Nicht bei Schulen, Vereinen oder Tagesstrukturen

Das Referendum bleibt bestehen – aber es greift nicht bei Schulschliessungen, nicht bei Tagesstrukturen, nicht bei Vereinsräumen.


Fazit: Die demokratischen Rechte bleiben formal – aber sie verlieren ihre Wirkung genau dort, wo sie den Alltag betreffen.

Schlussfolgerung

Dieser Fusionsvertrag ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für die Demokratie.

  • Wer Bürgernähe will,

  • Wer Schulen und Vereinsinfrastruktur vor Ort erhalten will,

  • Wer echte Mitbestimmung und transparente Prozesse will,

der muss diesem Vertrag eine klare Absage erteilen.


 
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